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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10   

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LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10 (https://dejure.org/2011,20602)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10 (https://dejure.org/2011,20602)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 8 TaBVGa 5/10 (https://dejure.org/2011,20602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Einstellung eines Beschlussverfahrens in der Rechtsmittelinstanz wegen Erledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigendes Ereignis liegt vor bei nach Rechtshängigkeit des Antrags eintretenden, zur Abweisung der Klage als unzulässig oder unbegründet führenden tatsächlichen Umständen; Einstellungen eines Beschlussverfahrens wegen Erledigung durch das Rechtsmittelgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 83a
    Einstellungen eines Beschlussverfahrens wegen Erledigung durch das Rechtsmittelgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10
    Erklärt der Antragsteller das Verfahren für erledigt und stimmen die übrigen Beteiligten nicht zu, so hat das Gericht lediglich zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist oder nicht (BAG v. 26.04.1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105).

    Ein solches Ereignis ist gegeben, wenn nach der Rechtshängigkeit des Antrags tatsächliche Umstände eingetreten sind, aufgrund derer der Antrag jedenfalls jetzt als unbegründet oder unzulässig abgewiesen werden müsste (BAG v. 26.04.1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105).

  • OLG Nürnberg, 20.10.1995 - 3 W 2862/95

    Auswirkungen eines Wegfalls einer Rechtsgrundlage für einen Vollstreckungstitel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10
    Dem steht vorliegend nicht entgegen, dass ein zeitlich befristeter Unterlassungstitel auch nach Zeitablauf unverändert rechtsbeständig bleibt und bei während des Verbotszeitraums begangenen Zuwiderhandlungen die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO bildet (vgl. BGH v. 23.10.2003 - I ZB 45/02 - NJW 2004, 506; OLG Nürnberg v. 20.10.1995 - 3 W 2862/95 - WRP 1996, 145).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10
    Darauf, ob der Antrag von Anfang an zulässig und begründet war, kommt es nicht an (BAG v. 27.08.1996 - 3 ABR 21/95 - AP Nr. 4 zu § 83 a ArbGG 1979).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10
    Dem steht vorliegend nicht entgegen, dass ein zeitlich befristeter Unterlassungstitel auch nach Zeitablauf unverändert rechtsbeständig bleibt und bei während des Verbotszeitraums begangenen Zuwiderhandlungen die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO bildet (vgl. BGH v. 23.10.2003 - I ZB 45/02 - NJW 2004, 506; OLG Nürnberg v. 20.10.1995 - 3 W 2862/95 - WRP 1996, 145).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 TaBVGa 6/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einsatz von Leiharbeitnehmern -

    Hierfür fehlt das Rechtsschutzbedürfnis ( vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz 04. Mai 2011 - 8 TaBVGa 5/10 - Rn. 25, juris ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15

    Beschwerde, unzulässig verworfen, Beschwer, Wegfall der Beschwer, Erledigung

    Eine Einstellung des betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahrens auch für den Fall, dass die übrigen Beteiligten der Erledigung widersprechen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10 - juris), kommt nur in Betracht, wenn das erledigende Ereignis erst während des zulässig eingelegten Beschwerdeverfahrens eintritt.
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